Alles rund um das Thema Studienplatzklage

Endlich das Abitur in der Tasche und motiviert für das bevorstehende Studium. Doch manchmal ist es gar nicht so einfach, den gewünschten Studienplatz auch zu erhalten. Neben mittelmäßiger Abschlussnote oder einem Numerus clausus, die Einstiegshürden sein können, gibt es inzwischen bei vielen Studiengängen einen Studienplatzmangel. Insbesondere Medizin, Pharmazie, Jura oder Psychologie sind beliebte Studiengänge, die in Deutschland leider nicht ausreichend vorhanden sind. Doch die Nachfrage steigt stetig, denn immer mehr Jugendliche machen Abitur. Wir geben Tipps zum Thema Studienplatzklage.

 

Was genau ist eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage kommt dann zum Einsatz, wenn nicht ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Denn viele Hochschulen weisen zu wenig Studienplätze aus. Um einen außerkapazitären – also außerhalb der ausgewiesenen Kapazitäten der Universität – Studienplatz zu erhalten, muss ein Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Per Losverfahren werden schließlich erneut Studienplätze vergeben.

 

Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Wenn auf normalem Weg, also durch die Bewegung bei der Hochschule oder Universität, kein Studienplatz zugewiesen wird, kann der Platz auch eingeklagt werden. Das funktioniert so:

  • Hochschule bzw. Universität kontaktieren: Hier kann ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden. In der Regel wird dieser aber abgelehnt.
  • Eilverfahren: Beim Verwaltungsgericht wird die Studienplatzklage eingereicht. Die Klage wird begründet mit der Annahme, dass zu wenig Studienplätze ausgewiesen werden und weitere Studenten aufgenommen werden könnten.
  • Anwalt nutzen: Am besten wendet man sich dazu an einen Anwalt, der die Klage übernimmt. Denn spezialisierte Anwälte für Studienplatzklagen kennen Abläufe und Fristen genau.
  • Gesetzeslage: Die Klage beruht dabei auf § 12 des deutschen Grundgesetzes, das die freie Berufs- bzw. Ausbildungsplatzwahl festlegt.
  • Entscheidung: Ist die Klage erfolgreich, so stehen neue, außerkapazitäre Plätze zur Verfügung. Jeder Kläger erhält anschließend einen Platz. Sind mehr Kläger als Plätze vorhanden, so werden diese anschließend im Losverfahren vergeben.

 

Wann macht eine Studienplatzklage Sinn?

Eine Klage macht beispielsweise dann Sinn, wenn man aufgrund des NC nicht für den Studiengang zugelassen werden kann oder auch Wartesemester in Kauf nehmen muss, bevor man den Studienplatz erhält. Weitere Gründe sind eine spezielle Universität oder ein bestimmter Studiengang, den man gerne besuchen möchte. Da bei der Studienplatzklage außerkapazitäre Plätze vergeben werden, spielt in der Regel der NC keine Rolle und wird bei der Vergabe dementsprechend nicht berücksichtigt.

 

Wie erfolgreich sind Studienplatzklagen?

Eine Studienplatzklage hat keine Garantie auf Erfolg. Allerdings sind knapp 90 % der Klagen erfolgreich und ersparen oft lästige Wartesemester. Generell ist es wichtig, frühzeitig mit der Klage zu beginnen und Fristen einzuhalten. Auch eine professionelle Beratung und Unterstützung von einem Anwalt sind förderlich für den Erfolg. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass damit nicht nur Aufwand, sondern vor allem Kosten verbunden sind. Man sollte sich also sicher sein, dass der gewünschte Studiengang auch der richtige ist.

 

Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten für eine Klage können stark variieren und sind abhängig von Dauer und Umfang. Dennoch kann man mit ca. 1000 bis 5000 € für eine Studienplatzklage rechnen. Hilfreich ist es dabei, eine Rechtschutzversicherung zu haben, die in manchen Fällen die Kosten übernimmt.

 

Eine Studienplatzklage ist also insgesamt ein bewährtes Mittel, um einen Studienplatz für den Wunschstudiengang zu erhalten, wenn dies über den normalen Weg nicht möglich ist. Dennoch sollte man sich vorab Gedanken machen, ob man die Kosten und den Aufwand dafür in Kauf nehmen möchte oder man auch eine Alternative zum Studienbeginn hat. Viele angehende Studenten gehen stattdessen auf Reisen oder informieren sich über alternative Angebote an anderen Universitäten oder über Fernstudiengänge. Möchte man aber an einer bestimmten Universität studieren, so kann eine Studienplatzklage den gewünschten Erfolg bringen.